Dresden
Die Zuständigkeit des Standortes Dresden umfasst überregionale und regionale Aufgabenbereiche.
Überregional werden Angelegenheiten der Lehrerausbildung bearbeitet.
Regional ist der Standort für die schulfachlichen Angelegenheiten und die Personalangelegenheiten der Schulen in dem Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, dem Landkreis Meißen und in der Stadt Dresden zuständig.