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Schulpsychologie

Die schulpsychologische Beratung ist ein Unterstützungsangebot des Landesamtes für Schule und Bildung für Schulleitungen, Beratungslehrerinnen und -lehrer, Lehrkräfte, Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Schulaufsicht.

  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten im Landesamt für Schule und Bildung und sind schulartübergreifend für Schulen in öffentlicher und Schulen in freier Trägerschaft zuständig.
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie. Sie verfügen über spezifische Kenntnisse des Systems Schule und unterstützen die pädagogische Arbeit der Schulen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden.

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten bei Anliegen, die der Schulalltag aufwirft und wirken bei der Gestaltung und Entwicklung von Schule mit:

Beratung und psychologische Diagnostik einzelner Schülerinnen und Schüler

  • Schullaufbahnberatung
    • Einschulung
    • Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion
    • Übergänge an weiterführenden Schulen
  • Lernen und Verhalten 
    • Lern- und Leistungsschwierigkeiten
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme
    • Teilleistungsschwächen wie Lese- und/oder Rechtschreibschwäche oder besondere Rechenschwierigkeiten
    • Vorliegen besonderer Begabungen
    • Schul- und Prüfungsängste
    • Fernbleiben von der Schule
    • Beratung zum Umgang mit Entwicklungsstörungen und psychischen Störungen im schulischen Kontext
  • Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
  • Soziale Auffälligkeiten in der Schule (z. B. aggressives Verhalten, Mobbing)
  • Kinderschutz

Beratung und Unterstützung von Lehrkräften, Schulleitungen und Schulaufsicht

  • Unterrichtsqualität
  • Lehrergesundheit
  • Präventionsangebote
  • Empfehlungen von Fördermaßnahmen
  • Erstberatung und Vermittlung von Hilfen in krisenhaften Situationen
  • Unterrichtsteilnahme bei konkreten Problemen
  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften mit besonderen Beratungs- und Diagnostikaufgaben
  • Mitarbeit bei Feststellungsverfahren
  • Inhaltliche Mitwirkung bei Schulfachtagen

Grundsätze schulpsychologischer Beratung

  • Freiwilligkeit, d. h. nur mit Einverständnis der Ratsuchenden
  • Vertraulichkeit, d. h. bei Wahrung der beruflichen Schweigepflicht
  • Neutralität, d. h. unabhängig und berufsethischen sowie wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet
  • Kostenfreiheit

Zur Klärung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Erstgesprächstermin. Je nach Fragestellung ergeben sich weitere Termine zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise und zur Diagnostik.

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