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Servicestelle für besondere Bildungsangebote

Um die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, hatten Bund und Länder das Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona« in Höhe von rund zwei Milliarden Euro vereinbart. Zum gezielten Abbau von individuellen Lernrückständen stehen für Sachsen daraus Mittel in Höhe von insgesamt 47,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen ergänzt das Programm mit entsprechenden Maßnahmen in gleicher Finanzhöhe.

Einen Schwerpunkt bildet die Maßnahme »Unterrichtsergänzende und unterrichtsintegrierte Förder- und Nachhilfeangebote« an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie sollen ab dem Schuljahr 2021/2022 ergänzend zum Unterricht oder als unterrichtsintegrierte Elemente stattfinden.

Zur Unterstützung der Schulen bei der Angebotsumsetzung wurde eine Servicestelle im Landesamt für Schule und Bildung eingerichtet. Die Servicestelle berät und unterstützt die Schulen bei der Organisation und finanziellen Abwicklung.

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