Bürgeranliegen
Die Behörden des Freistaates Sachsen benennen eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Bürgeranliegen. Ratsuchende erhalten dort eine allgemeine Beratung sowie Informationen, unter anderem über:
- die Unterrichtung über einzelne Verwaltungsabläufe sowie gängige Verfahren,
- zuständige Bearbeiter und Bearbeiterinnen spezieller Verfahren,
- konkrete Ansprechpersonen bei vielfältigen schulischen Themen,
- Maßnahmen, Verwaltungsverfahren und Entscheidungen sowie damit verbundene mögliche Rechtsmittel.
Bürgertelefon
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 0371 5366-506