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Bürgeranliegen

Die Behörden des Freistaates Sachsen benennen eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Bürgeranliegen. Ratsuchende erhalten dort eine allgemeine Beratung sowie Informationen, unter anderem über:

  • die Unterrichtung über einzelne Verwaltungsabläufe sowie gängige Verfahren,
  • zuständige Bearbeiter und Bearbeiterinnen spezieller Verfahren,
  • konkrete Ansprechpersonen bei vielfältigen schulischen Themen,
  • Maßnahmen, Verwaltungsverfahren und Entscheidungen sowie damit verbundene mögliche Rechtsmittel.

Bürgertelefon

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 0371 5366-506

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