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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Bürgeranliegen

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Schule und Bildung hat diese Aufgaben: 

  • Ansprechpartner für Medienvertretungen zu den Themenfeldern Schule und Bildung,
  • Beantwortung von Presseanfragen,
  • Öffentlichkeitsarbeit der Behörde,
  • Beratung der Schulen im Kontext Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Behörden des Freistaates Sachsen benennen eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Bürgeranliegen. Ratsuchende erhalten dort eine allgemeine Beratung sowie IInformationen, unter anderem über:

  • die Unterrichtung über einzelne Verwaltungsabläufe sowie gängige Verfahren,
  • zuständige Bearbeiter und Bearbeiterinnen spezieller Verfahren,
  • konkrete Ansprechpersonen bei vielfältigen schulischen Themen,
  • Maßnahmen, Verwaltungsverfahren und Entscheidungen sowie damit verbundene mögliche Rechtsmittel.

Filmaufnahmen an Schulen - Information für Journalisten

Drehgenehmigungen für Journalisten an Schulen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Berichterstattung über unsere Schulen. Bitte beachten Sie, dass Journalisten einen Antrag auf Drehgenehmigung stellen müssen, bevor sie in unseren Einrichtungen filmen oder Interviews führen. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen ihres Hausrechts über die Genehmigung.

Weitere Instruktionen und Details finden Sie auf dem entsprechenden Formular. Wir sind überzeugt, dass die Berichterstattung an Schulen eine bereichernde Erfahrung für alle Beteiligten ist und dazu beiträgt, wichtige Themen in den Fokus zu rücken. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!

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Medienservice

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