Hauptinhalt

Schulfachliche Angelegenheiten

Die Schulaufsicht über die Schulen in öffentlicher Trägerschaft umfasst insbesondere die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen, also über die Aufgaben, die die Schulen alltäglich erfüllen.

Die Dienstaufsicht über die Schulleiterinnen und Schulleiter, die Lehrkräfte und das weitere schulische Personal gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Schulaufsicht.

Die schulfachlichen Angelegenheiten werden regional und bezogen auf die jeweilige Schulart bearbeitet.

Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen werden überregional am Standort Dresden bearbeitet.

 

zurück zum Seitenanfang